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Handwerkerrechnungen absetzen

Ab dem 1. Januar 2009 können die Kosten für Handwerkerleistungen doppelt so hoch wie bisher von der Steuerschuld abgezogen werden! Das Finanzamt erstattet bis zu 1.200 Euro!

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der angehängten Datei.


Steuerbonus-Handwerksleistung2009.pdf
( 356,68 KB )

Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB)

Beispiel:

Ein Kunde beauftragt uns für Renovierungsarbeiten im/am Haus. Bei unserem Beispiel kalkulierten wir folgende Werte:

  • Arbeitsleistung 4.000,-- Euro plus 19 % Umsatzsteuer 760,-- Euro und einen
  • Materialwert von 2.000,-- Euro plus 19 % Umsatzsteuer 380,--Euro

Berechnungsgrundlage für die Steuerermäßigung des Kunden sind die Arbeitskosten plus Umsatzsteuer = 4.760,-- Euro. Die Materialkosten, 2.000,-- Euro plus 380,-- Euro Umsatzsteuer werden nicht berücksichtigt.

Die von unserem Kunden zu zahlende Einkommen- oder Lohnsteuer schmälert sich bei diesem Beispiel um 20 % von 4.760,-- Euro, d. h. um 952,-- Euro.


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