Beispiel:
Ein Kunde beauftragt uns für Renovierungsarbeiten im/am Haus. Bei unserem Beispiel kalkulierten wir folgende Werte:
- Arbeitsleistung 4.000,-- Euro plus 19 % Umsatzsteuer 760,-- Euro und einen
- Materialwert von 2.000,-- Euro plus 19 % Umsatzsteuer 380,--Euro
Berechnungsgrundlage für die Steuerermäßigung des Kunden sind die Arbeitskosten plus Umsatzsteuer = 4.760,-- Euro. Die Materialkosten, 2.000,-- Euro plus 380,-- Euro Umsatzsteuer werden nicht berücksichtigt.
Die von unserem Kunden zu zahlende Einkommen- oder Lohnsteuer schmälert sich bei diesem Beispiel um 20 % von 4.760,-- Euro, d. h. um 952,-- Euro. |